Marc Fippel Fotografie
People. Artist. Photography.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Foto, Film und Contentproduktionen
Firmenanschrift:
Marc Fippel Fotografie
Marktplatz 9
64673 Zwingenberg
Stand: Juli 2026 | Version: 1.0
Teil 1 – Grundlagen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von Marc Fippel im Bereich Fotografie, Videografie, Filmproduktion, Contentproduktion und Medienproduktion. Hierzu zählen insbesondere Corporate Photography, Businessfotografie, Werbeaufnahmen, Mitarbeiterportraits, Personal Branding, Eventbegleitungen, Reportagen, Videoproduktionen, Social Media Content, Reels, Interviews, Fine Art Prints, Bild und Videobearbeitung, Retusche sowie Onlinegalerien. Sie gelten gegenüber Privatpersonen, Unternehmen, Agenturen und öffentlichen Auftraggebern.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots oder eine schriftliche Buchungsbestätigung zustande. Mit Vertragsschluss erkennt der Auftraggeber diese AGB an.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus Angebot oder schriftlicher Vereinbarung. Erweiterungen oder Änderungen werden gesondert abgestimmt und können zusätzlich vergütet werden.
4. Kreative Gestaltung
Bildsprache, Lichtsetzung, Perspektive, Farbgebung, Retusche, Filmschnitt und Stil erfolgen nach der kreativen Handschrift von Marc Fippel, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
5. Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Informationen, Ansprechpartner, Genehmigungen und Freigaben rechtzeitig bereit. Verzögerungen verlängern Lieferfristen angemessen. Entstehender Mehraufwand kann berechnet werden.
6. Einsatz externer Dienstleister
Marc Fippel darf qualifizierte Freelancer und externe Dienstleister für Retusche, Bild und Videobearbeitung, Layout, Datensicherung, Transkriptionen und organisatorische Leistungen einsetzen. Die Gesamtverantwortung verbleibt bei Marc Fippel.
Teil 2 – Produktion, Termine und Durchführung
7. Terminreservierung
Mit der Buchungsbestätigung wird der vereinbarte Termin exklusiv reserviert. Für diesen Zeitraum können andere Anfragen abgelehnt werden.
8. Umbuchungen
Umbuchungen sind grundsätzlich möglich, bedürfen jedoch der schriftlichen Zustimmung. Soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, kann für den organisatorischen Mehraufwand eine Umbuchungspauschale von bis zu 15 % des vereinbarten Auftragswertes berechnet werden.
9. Stornierungen und Ausfallhonorar
Bei einer Stornierung gelten die im Angebot oder Vertrag vereinbarten Ausfallhonorare. Bereits entstandene Fremdkosten, insbesondere für Reisen, Studios, Assistenzen, Visagisten, Technik oder Locations, sind vollständig zu erstatten.
10. Höhere Gewalt
Kann eine Produktion aufgrund von Krankheit, Unfällen, behördlichen Anordnungen, extremen Wetterbedingungen oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen nicht durchgeführt werden, bemühen sich beide Parteien um einen Ersatztermin. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
11. Produktionen im In und Ausland
Produktionen können im In und Ausland durchgeführt werden. Reisezeiten, Übernachtungen, Genehmigungen, Parkgebühren, Maut, Flüge und sonstige projektbezogene Nebenkosten werden entsprechend der Vereinbarung oder nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
12. Genehmigungen
Erforderliche Dreh- oder Fotogenehmigungen sowie Einwilligungen Dritter sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, vom Auftraggeber rechtzeitig einzuholen.
13. Drohnenaufnahmen
Drohnenaufnahmen erfolgen ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Kann ein geplanter Drohneneinsatz aus rechtlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen nicht durchgeführt werden, stellt dies keinen Mangel der vereinbarten Leistung dar.
14. Produktionsablauf
Der konkrete Ablauf einer Produktion wird gemeinsam abgestimmt. Änderungen während des Produktionstages können Einfluss auf Zeitplan, Leistungsumfang und Vergütung haben und werden gesondert vereinbart oder nach Aufwand berechnet.
Teil 3 – Vergütung, Zahlungsbedingungen und Nutzungsrechte
15. Vergütung
Es gelten ausschließlich die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise. Sämtliche Preisangaben verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusatzleistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Angebots sind, werden nach Aufwand oder gemäß aktueller Preisliste berechnet.
16. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei größeren Produktionen kann eine angemessene Anzahlung verlangt werden. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Auftragnehmer.
17. Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erhält ausschließlich die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, handelt es sich um ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht. Eine Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung.
18. Weitergabe an Dritte
Die Weitergabe von Bild- oder Videodaten an Agenturen, Presse, Partnerunternehmen, Franchisebetriebe oder sonstige Dritte ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder hierfür entsprechende Nutzungsrechte erworben wurden.
19. Buyout
Wird ein Buyout vereinbart, richtet sich dessen Umfang ausschließlich nach der schriftlichen Vereinbarung. Ein Buyout umfasst nur die ausdrücklich definierten Nutzungsrechte und stellt keinen Übergang des Urheberrechts dar.
20. Urheberrecht
Das Urheberrecht verbleibt unabhängig vom Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte ausschließlich bei Marc Fippel. Eine Namensnennung ist willkommen, soweit sie branchenüblich und technisch möglich ist.
21. Eigenwerbung
Soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung oder Vertraulichkeitsregelung besteht, darf Marc Fippel entstandene Arbeiten nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber für Portfolio, Website, Social Media, Wettbewerbe, Präsentationen und Eigenwerbung verwenden.
22. Internationale Nutzung
Nutzungsrechte gelten ausschließlich im vertraglich vereinbarten Umfang. Internationale Kampagnen, konzernweite Nutzungen oder weltweite Werbekampagnen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Teil 4 – Künstliche Intelligenz, Postproduktion und digitale Workflows
23. Einsatz künstlicher Intelligenz
Zur Unterstützung der Leistungserbringung dürfen moderne softwaregestützte Verfahren einschließlich Anwendungen auf Basis künstlicher Intelligenz eingesetzt werden. Dies umfasst insbesondere Bildauswahl, technische Optimierungen, Farbkorrekturen, Retusche, Freistellungen, Videobearbeitung, Transkriptionen, Untertitel sowie organisatorische Abläufe. Die kreative Gesamtverantwortung, Qualitätskontrolle und Endfreigabe sämtlicher Ergebnisse verbleiben ausschließlich bei Marc Fippel.
24. Externe Postproduktion
Zur Erfüllung des Vertrags dürfen externe Retuscheure, Cutter, Designer, Übersetzer sowie weitere spezialisierte Dienstleister eingesetzt werden. Diese werden sorgfältig ausgewählt und, soweit erforderlich, datenschutzkonform vertraglich verpflichtet.
25. Cloudsysteme und digitale Workflows
Für Datenaustausch, Projektverwaltung, Datensicherung und Zusammenarbeit können Cloudsysteme sowie digitale Projektmanagementplattformen eingesetzt werden. Der Einsatz erfolgt unter Beachtung der jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen.
26. Datensicherung
Während der Projektlaufzeit werden angemessene Maßnahmen zur Datensicherung getroffen. Eine dauerhafte Archivierung über die vereinbarte Frist hinaus ist nicht geschuldet.
27. Schutz der Bildsprache
Die gelieferte Bild- und Videogestaltung stellt die persönliche kreative Handschrift von Marc Fippel dar. Veränderungen, welche den Charakter der Aufnahmen wesentlich verändern, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
28. Verbot der KI Nutzung durch den Auftraggeber
Die gelieferten Bild- und Videodaten dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung insbesondere nicht zum Training künstlicher Intelligenzen, zum Aufbau von Datensätzen, zur Erstellung KI generierter Derivate, Deepfakes oder vergleichbarer automatisierter Inhalte verwendet werden.
29. Nachträgliche Bearbeitung
Eine nachträgliche Bearbeitung der gelieferten Dateien durch automatische Filter, Beauty Anwendungen, generative KI Systeme oder vergleichbare Technologien ist nur zulässig, soweit sie den Charakter der Aufnahmen nicht wesentlich verändert oder zuvor schriftlich freigegeben wurde.
30. Digitale Prozesse
Zur Optimierung administrativer Abläufe können digitale Systeme und KI gestützte Anwendungen für Terminplanung, Angebotserstellung, Projektverwaltung, Kommunikation und Rechnungsstellung eingesetzt werden. Eine automatisierte Entscheidungsfindung im Sinne der DSGVO erfolgt hierbei nicht.
Teil 5 – Contentproduktion, Film und digitale Medien
31. Contentproduktion
Der Leistungsumfang kann neben der klassischen Fotografie auch Filmproduktionen, Reels, Interviews, Social Media Content, Imagefilme, Audioaufnahmen, Kurzvideos, Podcasts, Drohnenaufnahmen sowie weitere digitale Medienformate umfassen. Maßgeblich ist ausschließlich die schriftliche Leistungsbeschreibung im Angebot.
32. Filmproduktionen
Storyboard, Drehplanung, Schnitt, Farbkorrektur, Vertonung, Untertitel und finale Ausspielungen erfolgen entsprechend der vereinbarten Leistung. Kreative Entscheidungen über Schnitt, Dramaturgie und Gestaltung obliegen Marc Fippel, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
33. Freigaben
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Bild- und Videofreigaben sowie Korrekturwünsche innerhalb einer angemessenen Frist mitzuteilen. Verzögerte Freigaben können Liefertermine entsprechend verschieben.
34. Korrekturschleifen
Sofern nicht anders vereinbart, sind bis zu drei Korrekturschleifen im Angebot enthalten. Darüber hinausgehende Änderungswünsche werden nach Zeitaufwand berechnet.
35. Lieferfristen
Lieferfristen beginnen grundsätzlich erst nach Abschluss der Produktion sowie nach Vorliegen aller erforderlichen Informationen, Freigaben und gegebenenfalls vereinbarter Anzahlungen. Unvorhersehbare Ereignisse können Liefertermine angemessen verlängern.
36. Rohdaten
RAW Dateien, unbearbeitete Videoaufnahmen, Projektdateien sowie sonstige Produktionsdaten verbleiben grundsätzlich im Eigentum von Marc Fippel und werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung herausgegeben.
37. Onlinegalerien
Onlinegalerien dienen ausschließlich der Bereitstellung und Auswahl der produzierten Inhalte. Sie stehen in der Regel für sechs Monate zur Verfügung. Danach besteht kein Anspruch auf weitere Bereitstellung.
38. Archivierung
Projektdateien werden mindestens zwölf Monate archiviert. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann eine Löschung erfolgen. Eine darüber hinausgehende Archivierung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Teil 6 – Datenschutz, Haftung und Schlussbestimmungen
39. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO, verarbeitet. Soweit zur Vertragserfüllung erforderlich, können personenbezogene Daten an sorgfältig ausgewählte externe Dienstleister oder technische Plattformen übermittelt werden. Soweit gesetzlich erforderlich, erfolgen entsprechende Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung.
40. Digitale Kommunikation
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass projektbezogene Kommunikation, Terminabsprachen, Freigaben sowie Änderungswünsche auch per E-Mail, Videokonferenz oder Messenger-Dienste erfolgen können. Diese Kommunikationswege gelten als zulässige Form der Projektabwicklung.
41. Vertraulichkeit
Marc Fippel sowie eingesetzte Dienstleister verpflichten sich, vertrauliche Informationen und Projektdaten ausschließlich zur Vertragserfüllung zu verwenden und gegenüber Dritten vertraulich zu behandeln, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
42. Haftung
Marc Fippel haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig. Für Datenverluste, Verzögerungen infolge höherer Gewalt, Ausfälle technischer Systeme oder Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs wird keine Haftung übernommen. Dem Auftraggeber wird empfohlen, gelieferte Daten unverzüglich selbst zu sichern.
43. Änderungen der AGB
Marc Fippel ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für zukünftige Vertragsverhältnisse anzupassen, soweit gesetzliche Änderungen oder eine Weiterentwicklung der angebotenen Leistungen dies erforderlich machen.
44. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Marc Fippel.
45. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.